Wir haben maximal 35 Werktage im Jahr geschlossen. Eine detaillierte Aufstellung kann als Download eingesehen und ausgedruckt werden.
Schließzeiten sind jene Betriebstage einer Kindertagesstätte im Verlauf des KiTa-Jahres, an denen die Einrichtung geschlossen ist und der Besuch durch Kinder ausgeschlossen ist (gesetzliche Grundlage: Art. 21 Abs. 4 Satz 3 des BayKiBiG und § 20 Abs. 1 Satz 4 AV BayKiBiG). Schließtage beeinträchtigen die Förderung nicht, wenn die Einrichtung an maximal 30 Betriebstagen im KiTa-Jahr geschlossen ist.
Soweit die Schließtage einer Einrichtung die Grenze von 30 Tagen je KiTa-Jahr deswegen überschreiten, weil für alle pädagogischen Fach-Ergänzungskräfte gemeinsame Fortbildungstage (Teamfortbildung) stattfinden, erhöht sich die Bemessungsgrundlage der Schließtage um bis zu 5 Tage zusätzlich, auf maximal 35 Tag pro KiTa-Jahr.
Damit auch Sie arbeitstechnisch planen können, sind wir bemüht, die Ferienzeiten des bevorstehenden Kindergartenjahres jeweils zum 31. Juni bekannt zu geben.
Die Festlegung dieser erfolgt unter Absprache mit der Trägerschaft, dem Elternbeirat, der Kommune und den weiteren ortsansässigen Institutionen (KiTa St. Nikolaus, integrativer Kindergarten Burg Feuerstein, Zwergenland, Hort und Mittagsbetreuung der Grundschule).