Unsere pädagogische Arbeit basiert auf dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) sowie der Verordnung zur Ausführung (AV BayKIBiG), dem SGB VIII und dem Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Für unsere 4-gruppige, integrativ arbeitende Kindertagesstätte, besteht eine Betriebserlaubnis für die Betreuung von 100 Kindern.
Ausgeschlossen von dieser Regelung sind die KiTa-Jahre 2019/2020; 2020/2021; 2021/2022 in welchem wir aufgrund der hohen Anmeldezahlen eine Betriebserlaubnis für bis zu 120 Kinder erhalten haben. Zudem wurde uns für diese KiTa-Jahre eine Sondergenehmigung erteilt, die es uns ermöglicht, die Kinder im Rahmen der Qualitätssicherung, auf 5 Gruppen aufzuteilen.